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Privatkunden dürfen künftig Rechnungen über Renovierungsarbeiten
beim Fiskus einreichen und können bis zu 600,00 € Steuern sparen.
Dafür müssen die Betriebsinhaber formal korrekte Rechnung
ausstellen – und die Arbeitskosten gesondert ausweisen.
Es ging durch die Medien. Privatkunden die ihr Bad, Heizungsnlage, Parkettböden
sanieren wollen, können seit diesem Jahr die Rechnungen sammeln und dann mit
ihrer Steuererklärung einreichen.
Um bis zu 600,00 € im Jahr können sie die Einkommensteuer reduzieren.
Mieter oder Eigentümer, das ist dem Fiskus egal. Hauptsache, der
Auftraggeber wohnt selbst in der Wohnung bzw. in dem Haus.
So sieht das Gesetzvorhaben aus:
Der Kunde darf bis zu 3000,00 € im Jahr an Arbbeitskosten für Renovierungs-
oder Instandhaltungsarbeiten an Haus und Wohnung beim Finazamt einreichen.
Davon werden 20% von der Steuerschuld abgezogen, also maximal 600,00 €.
Ebenfalls wichtig:
Kunden müssen den Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerksbetriebs
überweisen und dem Finanzamt einen Nachweis erbringen.
Das kann der Bankbeleg für die Überweisung oder ein Kontoauszug sein.
Barzahlung ist also nicht möglich, wenn der Kunde die Rechnung beim
Fiskus einreichen will. Und die Leistungen und Zahlungen, die er absetzen
will, müssen nach dem 31. Dezember 2005 erbracht worden sein.